Welche Rechte habe ich im Internet und auf Social Media?
Auch auf Social Media hast du Rechte. Nach dem Datenschutzrecht kannst du verlangen, dass deine Daten gelöscht werden, besonders was du als Kind geteilt hast. Vor dem Posten eines Fotos von dir muss man dich grundsätzlich fragen. Drohen, Erpressen und das Teilen intimer Bilder können Straftaten sein. Sichere Beweise, melde es und sag einer Vertrauensperson Bescheid.
▶ Probier es ausWarum das wichtig ist
Gesetze gelten auch online, und viele davon sind auf deiner Seite. Du lernst deine wichtigsten Rechte kennen, vom Löschen deiner Daten bis zum Melden von Hass, und wohin du dich wenden kannst, wenn etwas schiefläuft.
In 6 Minuten kannst du
- Du kannst die Löschung deiner Daten verlangen und hast ein Recht am eigenen Bild.
- Beweise sichern, melden und eine erwachsene Vertrauensperson einbeziehen.
- HateAid, jugendschutz.net, Take It Down und die Polizei sind für dich da.
Das übst du
Stimmt das?
Dreh die Karten um und check deine Rechte.
- 🗑️ „Eine App darf meine Daten für immer behalten.“
- Nein. Nach der DSGVO kannst du verlangen, dass deine Daten gelöscht werden, und dieses Recht ist besonders stark bei Dingen, die du als Kind geteilt hast.
- 📸 „Wenn ich auf dem Foto bin, darf es trotzdem jeder posten.“
- In der Regel nicht. Nach dem Recht am eigenen Bild darf grundsätzlich jeder Mensch selbst entscheiden, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden. Du kannst so ein Foto melden.
- 🎂 „Mit 13 darf ich jeder App alles erlauben.“
- Viele Apps erlauben Accounts ab 13. Aber in Deutschland brauchen Kinder unter 16 für viele Online-Dienste, die ihre Daten verarbeiten, die Zustimmung ihrer Eltern. Und Einstellungen ändern geht immer.
- 🚨 „Melden bringt eh nichts.“
- Stimmt nicht. Nach dem EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) müssen Plattformen Meldungen prüfen und Entscheidungen begründen. Und für Nacktbilder Minderjähriger gibt es Hilfe wie Take It Down.
Wer hilft hier?
Finde für jede Situation den passenden Knopf oder die passende Stelle.
Jemand hat ein peinliches Foto von Amira ohne ihre Erlaubnis gepostet.
- Das Foto in der App melden und die Person bitten, es zu löschen (Antwort)
- Nichts tun, sonst wird es nur schlimmer
Noah bekommt seit Wochen Hassnachrichten und Drohungen von mehreren Accounts.
- Screenshots sichern, melden und mit einer Vertrauensperson zur Polizei (Antwort)
- Alle Nachrichten löschen, damit er sie nicht mehr sehen muss
Luca stößt auf eine Seite, die zu Gewalt gegen eine Gruppe von Menschen aufruft.
- In der App und bei jugendschutz.net melden (Antwort)
- Den Link in den Klassenchat schicken, damit alle Bescheid wissen
Ein Nacktbild eines Mädchens unter 18 wird ohne ihr Einverständnis herumgeschickt.
- Nicht weiterleiten, Erwachsenen Bescheid sagen, Take It Down nutzen (Antwort)
- Zur Sicherheit auf dem eigenen Handy speichern
Was du tun kannst
Wenn die erste Stelle nicht hilft, gib nicht auf.
- 📸 Beweise sichern
- Screenshots mit Datum, Uhrzeit und Profilname. Dann melden und blockieren. (Nacktbilder von unter 18-Jährigen nie speichern, auch nicht als Beweis. Sag stattdessen Erwachsenen Bescheid.)
- 🔁 Dranbleiben
- Plattform, Schule, Eltern, Beratung, Polizei: Wenn eine Stelle nicht reagiert, frag bei der nächsten.
- 🙋 Ernst genommen werden
- Du hast ein Recht darauf, dass man dir zuhört. Unrecht ist Unrecht, auch online.
Merk dir
Frag weiter, bis dir jemand hilft.
Unrecht ist auch online Unrecht. Frag weiter, bis dir jemand hilft.
Die wichtigsten Fakten
- In der EU gibt die Datenschutz-Grundverordnung jedem Menschen ein Recht auf Löschung seiner Daten. Sie nennt ausdrücklich Daten, die jemand als Kind bei Online-Diensten angegeben hat. · Quelle: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Recht auf Löschung
- In Deutschland können Kinder erst ab 16 Jahren selbst in die Verarbeitung ihrer Daten durch Online-Dienste einwilligen. Darunter braucht es die Zustimmung der Eltern, auch wenn viele Apps schon ab 13 Accounts erlauben. · Quelle: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Einwilligung von Kindern; Deutschland hat die Altersgrenze von 16 Jahren nicht gesenkt
- Seit dem 17. Februar 2024 gilt das EU-Gesetz über digitale Dienste für alle Online-Plattformen. Sie müssen einfache Meldewege für illegale Inhalte anbieten, ihre Entscheidungen begründen und Minderjährige besonders schützen. · Quelle: EU Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065)
- Nach dem US-Gesetz TAKE IT DOWN Act, unterzeichnet im Mai 2025, müssen Plattformen intime Bilder, die ohne Einwilligung geteilt wurden, samt bekannter Kopien innerhalb von 48 Stunden nach einem gültigen Antrag entfernen. Die FTC setzt das seit dem 19. Mai 2026 durch. · Quelle: US Federal Trade Commission, Pressemitteilung „FTC Begins Enforcing TAKE IT DOWN Act“, Mai 2026
Aktualisiert:
Häufige Fragen
Darf jemand ein Foto von mir ohne Erlaubnis posten?
In der Regel nicht: Nach dem Recht am eigenen Bild darf grundsätzlich jeder selbst entscheiden, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden. Du kannst das Foto melden und die Löschung verlangen. Wer Fotos nutzt, um jemanden bloßzustellen oder zu bedrohen, kann sich strafbar machen.
Kann ich verlangen, dass eine App meine Daten löscht?
Ja. Nach der DSGVO kannst du ein Unternehmen auffordern, deine personenbezogenen Daten zu löschen, besonders Daten, die du als Kind angegeben hast. Die meisten Apps haben außerdem eine Funktion, um den Account zu löschen.
Ist Cybermobbing strafbar?
Cybermobbing ist kein eigener Straftatbestand, aber vieles daran ist strafbar: Beleidigung, Bedrohung, Erpressung, Nötigung oder das Verbreiten intimer Bilder. Sichere Beweise, melde es auf der Plattform und wende dich mit einer Vertrauensperson an die Polizei.
Wie bekomme ich ein Nacktbild von mir aus dem Internet?
Wenn du beim Aufnehmen unter 18 warst, hilft das kostenlose Tool Take It Down, die Verbreitung zu stoppen. Sag einer erwachsenen Vertrauensperson Bescheid und melde es bei der Plattform und der Polizei. Es ist nie deine Schuld.
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